Insolvenzverwaltung
Bereits seit vielen Jahren sind wir Berufsträger, Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Rechtsanwältin Dr. Henrike Georg und Dipl. Rechtspflegerin Katrin Kühne, als Sachverständige und (vorläufige) Insolvenzverwalter tätig.
Wir werden regelmäßig von mehreren Gerichten in der Region mit der Erstellung von Sachverständigengutachten beauftragt oder im Rahmen der (vorläufigen) Insolvenzverwaltung bestellt.
Hierbei verstehen wir uns nicht nur als Dienstleister für die am Insolvenzverfahren Beteiligten, sondern sehen das Insolvenzverfahren als Sanierungsinstrument für Unternehmen, sei es im Rahmen einer Eigenverwaltung, eines Schutzschirmverfahrens oder eines konventionelles Insolvenzverfahrens. Sowohl die Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens als auch die übertragende Sanierung eines Geschäftsbetriebes stellen Möglichkeiten dar, ein in die Krise geratenes Unternehmen sinnvoll und nachhaltig zu sanieren. Für natürliche Personen ist die Durchführung eines Insolvenzverfahrens, verbunden mit der Möglichkeit der Erteilung der Restschuldbefreiung die Perspektive sich wirtschaftlich neu aufzustellen und weiterhin am Wirtschaftsleben teilhaben zu können.
Mit unserem auf die Insolvenzverwaltung spezialisiertem Team, bei Bedarf unterstützt durch unser breites Netzwerk und langjährigen Kooperationspartner, sind wir in der Lage Insolvenzverfahren effektiv und im Interesse der Gläubigergemeinschaft bestmöglich zu bearbeiten sowie in die Krise geratene Unternehmen fortzuführen und zu sanieren.